Wir freuen uns darüber, dass Du Interesse an einer Führerscheinausbildung hast.
Wenn Du Dich für unsere Fahrschule entschieden hast, kannst Du uns bereits online vorab Deine Daten für die Anmeldung übermitteln.
Bitte beachte, dass ein Ausbildungsverhältnis erst mit einem schriftlichen und unterschriebenen Ausbildungsvertrag in einer unserer Fahrschulefilialen zustande kommt.
Mit der Online-Anmeldung über den folgenden Link (Fahrschulmanager) akzeptierst Du die AGBs der Fahrschule Smile (VerkehrsAusbildungsZentrum BS GmbH).
Mit unserem Perfektionstraining können Sie Ihre Fahrfertigkeiten verbessern.
Inhalte:
Um jedem Teilnehmer ein höchstmögliches Maß an Informationen zukommen zu lassen, ist diese Schulung auf max. 20 Personen begrenzt. Für Speisen und Getränke während des Seminars ist gesorgt.
Auf Grund mangelder Ladungssicherung kommt es immer wieder zu schweren Unfällen. Die Medien berichten täglich von schweren Unfällen aufgrund verrutschter oder heruntergefallener Ladung. Menschen werdern schwer verletzt oder im schlimmsten Fall sogar getötet. Es entstehen sehr hohe Sachschäden. Hierbei trägt nicht nur der Fahrer die Verantwortung, sondern auch die Unternehmsleitung ist versflichtet, die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung zu gewährleisten.
Denn nach § 22 der Starßenverkehrsordnung müssen alle Güter und Waren nach den anerkannten Regeln der Technik gesichtert werden.
Diese Regeln werden, durch die Richtlinie VDI 2700ff vorgegeben. Um Ladung entsprechend dieser Regeln sichern zu können, bedarf es umfassender Kenntnisse. Um diese Regeln und Kenntnisse zu erwerben bieten wir dieses Seminar an. Es eignet sich für alle Mitarbeiter, die für den Transport, ob direkt oder indirekt zuständig sind.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre
Dauer: 2 Tage
Abschluss: Erwerb eines Zertifikates
Inhalte:
Wir als Fahrschule wollen, das unsere Fahrschüler als künftige, neue Führerscheininhaber auch in Sachen Fahrzeugwartung ein wenig Praxis erlangen.
Was erwartet euch da?
Ein wenig Theorie wie z.B Wissenswertes in Sachen Ölkunde, Frostschutz usw... und vor allem viel Praxis wie z.B. der Austausch von Glühlampen, Reifenwechsel, Überbrücken zweier Fahrzeugbatterien usw...
Termine und Preise erfahrt ihr in unseren Fahrschulen.
Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) regelt die Aus- und Weiterbildung von Berufskraftfahrern neu.
Es richtet sich nach der Richtlinie 2003/59/EG und ist am 1. Oktober 2006 in Kraft getreten. Das BKrFQG bedeutet für alle gewerblich tätigen LKW- und Busfahrer grundlegende Veränderungen in der Ausbildung und der für sie nun verpflichtenden 35-stündigen Weiterbildung.
Durch das BKrFQG sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer verbessert werden. Diese und weitere Ziele sind in der Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) festgelegt. Sie bilden auch die Rahmenvorgaben für alle Ausbildungsstätten, die Aus- und Weiterbildung für Berufskraftfahrer anbieten.
Beschleunigte Grundqualifiktion nach § 4 Abs. 2 BKrFQG
Innerhalb der Europäischen Union dürfen ab dem 10. September 2009 nur noch Kraftfahrer/-innen (Neueinsteiger/-innen) im Güterverkehr beschäftigt werden, welche zusätzlich zum Führerschein eine Grundqualifikation und alle fünf Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen können. Diese Pflichtschulungen betreffen alle Kraftfahrer/innen, die Fahrzeuge der Klasse C1, C1E, C oder CE gewerblich nutzen.
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Neueinsteiger/-innen
Diese beschleunigte Grundqualifikation, die den Vorbesitz der Fahrerlaubnis nicht voraussetzt, wird durch die Teilnahme am Unterricht von 140 Stunden zu je 60 Minuten und die erfolgreiche Ablegung einer 90 Minuten dauernden theoretischen Prüfung bei der örtlichen IHK.
Beschleunigte Grundquakifiktion nach § 4 Abs. 2 BQrFQG - Quereinsteiger/-innen
Fahrer/-innen, die bereits Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für den Güterkraftverkehr (GBZugV) besitzen (z.B. Speditionskaufmann-/frau), können die beschleunigte Grundqualifiktion durch Teilnahme am Unterricht von 142 Stunden zu je 60 Minuten und die erfolgreiche Ablegung einer 60 Minuten dauernden theoretischen Prüfung bei der örtlichen IHK.
Beschleunigte Grundqualifikation nach § 4 Abs. 2 BKrFQG - Weiterbildung
Alle Kraftfahrer/-Innen, die vor dem 10. September 2009 ihren Führerschein der Klasse C1, C1E, C und CE erworben haben, müssen zum 10. September 2014 (bzw. bei Anpassung der Gültigkeitsdauer ihres Führerscheins bis zum 10. September 2016) ihre Teilnahme an einer 35 Stunden umfassenden Weiterbildung nachweisen. Die Teilnahme kann entweder alle 5 jahre erfolgen oder aber jährlich über eine Unterrichtsdauer von 7 Stunden.
Informationen über Termine und Kosten erfragen Sie bitte über unsere Fahrschule!
Maßgeschneiderte Weiterbildung und Schulung
Für Firmen und Behörden bieten wir maßgeschneiderte Trainings- und Weiterbildungskonzepte, die nachhaltig mehr Sicherheit in Ihrem Betrieb bieten und die Kosten effektiv senken (mit Anerkennung nach dem BKrQG). Ob ECO-Training oder Ladungssicherung.
Hier sehen Sie unsere Angebote in diesem Bereich:
Sie haben noch Fragen zu einer inividuellen Schulung oder zur Berufskraftfahrerweiterbildung?
Unser freundliches Team berät sie gerne und natürlich unverbindlich. Sie erreichen uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter +49 531 61498999. Gerne sind wir auch persönlich für Sie da!
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Kran Aus- und Weiterbildung
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BKF Aus- und Weiterbildung
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Ladungssicherung nach VDI 2700a
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Pannenkurse
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Perfektionstraining
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MPU-Beratung
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Führerschein mit 17
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Maximale Leistung verspricht der A-Führerschein für Motorräder mit unbeschränktem Hubraum über 15 kW. Dieser Führerschein darf ab 24 Jahren abgelegt werden.
Der A1-Führerschein ist für Kleinkrafträder, die einen Hubraum von bis zu 125 cm³ haben dürfen. Sie sind der Einstieg in die Motorradklasse.
Der A2-Führerschein ist der leistungsbeschränkte Motorradführerschein, der ab 18 Jahren gemacht werden kann. Die maximale Leistung liegt hier bei 35kW.
Der AM-Führerschein ist für Roller, die maximal 45 km/h fahren dürfen und dem Mindestalter von 15 Jahren unterliegen.
Autoführerschein. Mindestalter: 18 Jahre bzw. Mindestalter: 17 Jahre für begleitendes Fahren.
Der große "Anhängerführerschein". Bei diesem darf die zulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger nicht mehr als 7000 kg (3500 kg + 3500 kg) betragen.
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer (mit Anhänger mit einer...
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, also schwere Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.
Wir sind für Euch da!
Telefon +49 531 614 989 99
Fahrschule Smile
Berliner-Heer-Straße 21
38104 Braunschweig
Telefon | +49 531 61498999 | |
Fax | 0531 61498998 | |
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