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  • Führerschein mit 17

Begleitendes Fahren – Führerschein ab 17


Der sogenannte Führerschein mit 17, erlaubt Fahranfängern mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge der Klasse B oder BE zu führen.

Die Prüflinge können mit 16½ Jahren mit der Ausbildung beginnen. Nach der bestandenen Prüfung gibt es eine Bescheinigung. Die können die frisch gebackenen Autofahrer dann am 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen EU-Führerschein eintauschen.

Seit Januar 2011 "Führerschein mit 17" bundesweit möglich

Ein Modellversuch, wurde zum Dauerrecht

Nach den guten Erfahrungen mit einem bundesweiten Modellversuch stimmte der Bundestag Ende Oktober 2010 dem Gesetzentwurf von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) mit den Stimmen aller Fraktionen zu, das „Begleitete Fahren mit 17“ in das Straßenverkehrsgesetz aufzunehmen. Der Bundesrat hat diesem Vorhaben zugestimmt.

Ab 1. Januar 2011 können Jugendliche grundsätzlich schon mit 17 Jahren den Führerschein machen und sich in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers hinters Steuer setzen können. Mit 16,5 Jahren kann ein Jugendlicher bereits mit dem Fahrunterreicht beginnen und sich künftig ab ihrem 17. Geburtstag ans Steuer eines Autos setzen, wenn sie von einem mindestens 30 Jahre alten Beifahrer begleitet werden.

 

Zielsetzung beim "Führerschein mit 17"

  • Festigung und Vermittlung sicherheitsrelevanter Einstellungen und Verhaltensweisen
  • deutliche Reduzierung der Unfallzahlen der Altersgruppe 18- bis 25-jährigen Autofahrern
  • Aufbau der Fahrerfahrung durch Teilnahme am Straßenverkehr durch Begleiter
  • das Risikobewusstsein junger Fahranfänger soll erhöht und die Risikobereitschaft gemindert werden

 

Wer den Führerschein ab 17 besitzt, der darf aber nur unter bestimmten Voraussetzungen selbst ans Steuer:

  • Es muss immer eine Begleitperson mitfahren
  • Die Begleitperson muss älter als 30 Jahre sein
  • Die Begleitperson muss den Führerschein Klasse B mindestens fünf Jahre besitzen
  • Die Begleitperson darf nicht mehr als einen Punkte im Verkehrszentralregister besitzen
  • Die Begleitperson muss amtlich eingetragen sein und muss beim Antrag auf den Führerschein angegeben werden (spontan kann sich kein Erwachsener mit einem Fahranfänger ins Auto setzen)
  • Die Bescheinigung zum begleiteten Fahren gilt nur in Deutschland, im Ausland darf nicht damit gefahren werden, da es sich hier um eine nationale Sonderregelung handelt. Spätestens vor der Grenze der Bundesrepublik Deutschland muss ein Fahrerwechsel erfolgen. Die einzige Ausnahme stellt hier Österreich dar. Dort darf man mit dem deutschen B 17-Führerschein in Begleitung fahren.
  • Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger). Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
  • Für Fahrer und Beifahrer gelten natürlich die bekannten Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
  • Da die Begleitperson nicht der Fahrzeugführer ist, darf sie nicht aktiv in die Fahrzeugsteuerung eingreifen sondern nur als Berater tätig sein.
  • Wo die Begleitperson sitzen muss ist nicht vorgeschrieben, sie kann auch auf dem Rücksitz Platz nehmen.

 

Der oder die 17-jährige

  • ist verantwortlicher Fahrzeugführer
  • darf nur in Anwesenheit eines benannten Begleiters fahren
  • darf Fahrzeuge der Klasse L und AM auch ohne Begleiter fahren
  • unterliegt den Vorschriften der Probezeit

 

Unsere Leistungen für Euch

Führerscheinausbildung

AM, A1, A2, A, B, BE, C, CE, T, L

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Intensivausbildung (Ferienausbildung)

.

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Auffrischungstunden

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Handicapausbildung

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Automatikschulung

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Gabelstapler Aus- und Weiterbildung

.

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Kran Aus- und Weiterbildung

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BKF Aus- und Weiterbildung

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Ladungssicherung nach VDI 2700a

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Pannenkurse

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Perfektionstraining

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MPU-Beratung

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Führerschein mit 17

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Wir bieten Euch die folgende Fahrerlaubnisklassen an

Klasse A

Maximale Leistung verspricht der A-Führerschein für Motorräder mit unbeschränktem Hubraum über 15 kW. Dieser Führerschein darf ab 24 Jahren abgelegt werden.

Klasse A1

Der A1-Führerschein ist für Kleinkrafträder, die einen Hubraum von bis zu 125 cm³ haben dürfen. Sie sind der Einstieg in die Motorradklasse.

Klasse A2

Der A2-Führerschein ist der leistungsbeschränkte Motorradführerschein, der ab 18 Jahren gemacht werden kann. Die maximale Leistung liegt hier bei 35kW.

Klasse AM

Der AM-Führerschein ist für Roller, die maximal 45 km/h fahren dürfen und dem Mindestalter von 15 Jahren unterliegen.

Klasse B

Autoführerschein. Mindestalter: 18 Jahre bzw. Mindestalter: 17 Jahre für begleitendes Fahren.

Klasse BE

Der große "Anhängerführerschein". Bei diesem darf die zulässige Gesamtmasse von Auto und Anhänger nicht mehr als 7000 kg (3500 kg + 3500 kg) betragen.

Klasse C

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer (mit Anhänger mit einer...

Klasse CE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, also schwere Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.

Klasse L

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Klasse T

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